Kanada
Reiseinformationen
Wichtige Informationen
Ausländische Botschaft in der Schweiz
Embassy of Canada
Immigration Section (NI)
37, avenue Montaigne
F-75008 Paris
0033 1 44 43 29 16
www.amb-canada.fr
Generalkonsulat im Ausland
Schweizerische Botschaft (Hauptstelle)
5 Marlborough Avenue
Ottawa, ON
K1N 8E6 / Kanada
001 613 235 18 37
Telefonvorwahlen
011 41 + Vorwahl Kanton (ohne 0) + Rufnummer
001 + regionale Vorwahl (ohne 0) + Rufnummer
Landeswährung
Kanadischer Dollar (CAD), 1 CAD = 100 Cents (c).
Stromversorgung
110 Volt
Adapter notwendig. Diese erhalten Sie in Elektrofachgeschäften.
Verkehr
Rechtsverkehr
Höchstgeschwindigkeit: Innerorts 50 km/h, ausserorts und auf Autobahnen 60 – 100 km/h, je nach Provinz.
Für die Automiete genügt bei einer Aufenthaltsdauer von drei (je nach Provinz sogar bis sechs) Monaten meist der nationale Führerausweis in Kreditkartenformat. Kanadische Mietwagenfirmen können jedoch zusätzlich zum nationalen einen internationalen Führerausweis verlangen. Bitte erkundigen Sie sich daher rechtzeitig.
Das Mindestalter für die Miete beträgt 21, in manchen Fällen 25 Jahre. Die Vermietstationen verlangen zudem eine Kreditkarte.
Visumsinformationen
Wenn Ihr Sprachkurs und Ihr Gesamtaufenthalt weniger als 6 Monate dauern, ist kein Visum notwendig. Sie erhalten von uns eine Kursbestätigung, welche Sie bei der Einreise am Zoll vorweisen können.
Bei einer Kursdauer von mehr als 6 Monaten benötigen Sie ein Studentenvisum. Ein solches sowie ein «Work Permit» sind unter Umständen auch bei einem Praktikumseinsatz erforderlich, je nach gewünschtem Arbeitsbereich und je nachdem, ob es sich um ein bezahltes oder unbezahltes Praktikum handelt.
Sie erhalten von uns nach Anmeldungseingang detaillierte Informationen zur Visumsbeantragung. Für das Einholen des Visums sind Sie selbst verantwortlich. Personen mit einer anderen Nationalität setzen sich bitte direkt mit der kanadischen Botschaft in Verbindung.
Diese Angaben sind gültig bei Drucklegung im September 2012 und können jederzeit ohne Vorankündigung geändert werden. Verbindliche Angaben finden Sie unter www. amb-canada.fr oder www.kanada-info.de.
Einreisebestimmungen
Für die Einreise nach Kanada benötigen Sie einen gültigen Reisepass, der mindestens noch bis zum Aufenthaltsende hinaus gültig ist. Zudem müssen Sie die Rückflugtickets vorweisen bzw. die Ausreise beweisen können, über genügend Geldmittel für die Dauer Ihres Aufenthaltes verfügen und die ausgefüllten Einreiseformulare, die Sie während des Fluges erhalten, abgeben.
Impfungen
Es sind keine besonderen Vorsichtsmassnahmen zu beachten. Die folgenden Impfungen werden empfohlen: Diphterie, Tetanus, Poliomyelitis, Masern. Bitte erkundigen Sie sich vor der Abreise bei Ihrem Hausarzt.
Versicherung
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung, ob Sie für den Auslandsaufenthalt ausreichend versichert sind.
Weiteres:
Zeitdifferenz
Der Unterschied zwischen der MEZ und Québec/Ontario beträgt -6 Stunden (Eastern Time). In den Atlantikprovinzen sowie in Labrador beträgt der Unterschied -5 Stunden, in Alberta -8 Stunden (Mountain Time) und im grössten Teil von British Columbia sowie im Yukon Territory -9 Stunden (Pacific Time). Im Sommer gilt fast in ganz Kanada die Sommerzeit («daylight saving time», Ausnahme: Saskatchewan).
Verkehrsmittel
Die Städte verfügen über gute öffentliche Verkehrsmittel (Bus oder Bahn). Dank eines ausgedehnten Bahn- und Busnetzes können auch weiter entfernte Ausflugsziele bequem erreicht werden.
Volljährigkeit
In Kanada wird die Volljährigkeit in der Regel mit 19 Jahren erreicht. Ausnahmen: 18 Jahre in Alberta, Manitoba, Prince Edward Island und Québec.
Alkohol
Alkoholische Getränke können in Kanada nicht im Supermarkt, sondern nur in staatlichen Liquor Stores erworben werden. Alkohol kaufen und konsumieren darf man in Kanada ab 19 bzw. 18 Jahren. In der Öffentlichkeit ist der Alkoholgenuss verboten. Das gilt übrigens nicht nur in Städten und Ortschaften, sondern auch in Nationalparks und in der freien Natur.
Zahlungsmittel
Nebst Bargeld werden die gängigen Kreditkarten fast überall akzeptiert: Visa, MasterCard und American Express. An internationalen Geldautomaten kann man mit den gängigen Kreditkarten und der Maestro-Karte rund um die Uhr Geld abheben.
Viele Geschäfte nehmen keine Banknoten über CAD 50 an.
Amtssprache
Englisch und Französisch (Provinz Québec)
Alle der Bundesregierung unterstehenden Ämter und Behörden sind zweisprachig.
Unsere Sprachschulen in: Kanada
| Kanada auf einen Blick | |
|---|---|
| Hauptstadt: | Ottawa |
| Staatsform: | Parlamentarische Monarchie |
| Fläche: | 9'984'670 km² |
| Einwohner: | 34'278'406 |
| Nationalfeiertag: | 01.07. |
| Gründung: | 01.07.1867 |
| Oberhaupt: | Königin Elisabeth II. (vertreten durch Generalgouverneur David Johnston) |
| Währung: | CAD |
| Das meinen unsere Kunden | |
|---|---|
|
Controller Bibliographisches Institut & FA Brockhaus AG (Mannheim) |
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